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Das Betreute Wohnen ist eine Wohnform im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XI) für Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung/Erkrankung. Bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme der Nutzer wird im Rahmen der Betreuungsleistungen des Dienstes die größtmögliche Autonomie gewährleistet .

Oberstes Ziel ist, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Grundsätzlich wird angestrebt, den Klienten später ein Leben außerhalb der Betreuung zu ermöglichen, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden.

Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist eine besondere Form der Wohnbetreuung erwachsener behinderter Menschen. Sie stellt eine Alternative zum Wohnen in einem Heim dar. Das bedeutet, dass sie in erster Linie Menschen mit Behinderung anspricht, die vorher in einem Wohnheim gelebt haben.

Für das Betreute Wohnen in Gastfamilien gelten die Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für das Betreute Wohnen in Gastfamilien erwachsener behinderter Menschen.

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