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Netzwerk Pflege
Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Unter dem Dach des Caritasverbandes für die Diözese Münster organisieren sich seit Jahrzehnten Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe. Einige Wohneinrichtungen haben sich aus Bedarfsgründen auf die Pflege von älteren Menschen mit einer Behinderung spezialisiert und entsprechende Pflegeabteilungen eingerichtet. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten hier sowohl heilpädagogische, soziotherapeutische und tagesstrukturierende Hilfen als auch die dem jeweiligen Bedarf angepasste Pflege.

Zielgruppe: der Personenkreis bedarf auf Grund der Behinderung einer besonderen Begleitung, die die ambulanten und stationären Regelangebote der Altenhilfe und zum Teil auch der Wohnheime der Behindertenhilfe überfordert; unsere Einrichtungen haben sich spezialisiert auf Menschen mit einer geistigen Behinderung im Alter, Personen mit Chorea Huntington, Menschen mit psychischen Behinderungen oder Suchterkrankungen, Menschen mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen, die gleichzeitig einen pflegerischen Hilfebedarf haben.

Es stehen uns fachliche und personelle Ressourcen zur Verfügung, wie:

  • Erfahrung im Umgang mit Menschen mit lebenslangen oder früh erworbenen Behinderungen
  • Heilpädagogische und soziotherapeutische Haltung und Kompetenzen: Akzeptanz und Verständnis von individuellen Verhaltensweisen und Lebenssituationen, ganzheitliche Sichtweise, Kontinuität in der Beziehungsgestaltung (Bezugsbetreuung)
  • Heilpädagogische Methoden wie Biografiearbeit (z.B. psychobiografischer Ansatz nach Böhm, Lebensbuch etc.) Basale Stimulation/Kommunikation, Sensorische Integration, Methoden der Verhaltensmodifikation u. a.
  • Kompetenzen und Konzepte der sozialen Betreuung und Tagesstruktur
  • Kompetenzen und Konzepte der Beteiligung/Mitwirkung von Menschen mit kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen
  • durchgängige Pflege, spezialisiert auf die Klientel und auch für schwierige Pflegesituationen (z.B. um Krankenhausaufenthalte so gering wie möglich zu halten, Zusammenarbeit mit Palliativmedizinern, etc.)
  • interdisziplinäre Teamarbeit mit geregelter Kommunikation und Zusammenarbeit durch strukturierte Fallgespräche, Supervision und Fortbildungen (Personalentwicklung)

Wir verstehen unsere Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung als komplementäres Angebot zu den beiden Systemen der Eingliederungshilfe und der Altenhilfe. Neben den Leistungen der Eingliederungshilfe können in diesen Einrichtungen die pflegerischen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz abgerechnet werden.

Wir sind davon überzeugt: Eine Zuordnung zu dem Angebot der Pflege oder Eingliederungshilfe kann immer nur individuell, auf den einzelnen Menschen bezogen, getroffen werden (keine Festlegung von Altersgrenzen, Schweregrade der Behinderung sind kein ausreichendes Kriterium). Die Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen kooperieren durch fachlichen Austausch und Vernetzung.